«Das Archiv als Ort der Erinnerung und als Form des Widerstands»
27.03.2026 — 28.03.2026, Berlin
Zukunft Memorial organisiert die sechste Lesung in Erinnerung an Arsenij Roginskij (1946–2017), die am Vorabend seines 80. Geburtstags stattfindet. Die Konferenz wird in Berlin abgehalten und live im Internet übertragen sowie in drei Sprachen übersetzt: Deutsch, Englisch und Russisch.

ARSENIJ ROGINSKIJ
(30. März 1946 – 18. Dezember 2017)
Biografische Informationen
Im Jahr 1938 wurde Arsenij Roginskijs Vater, der Leningrader Ingenieur Ber (Boris) Roginskij, verhaftet und in ein Straflager verbracht. Nach seiner Freilassung folgte eine „lebenslange Verbannung“ in den Norden, in die Stadt Welsk in der Region Archangelsk. Im dortigen Lagerkrankenhaus wurde 1946 Arsenij Roginskij geboren. Nur wenige Jahre nach der Geburt seines Sohnes wurde Ber Roginskij erneut verhaftet und starb 1951 im Gefängnis.
Nach der posthumen Rehabilitierung des Vaters durfte die Familie 1956 nach Leningrad zurückkehren. Von 1962 bis 1968 studierte Arsenij Roginskij an der Fakultät für Geschichte und Philologie der Universität Tartu, unter anderem beim bekannten Semiotiker Jurij Lotman. Ab 1965 veröffentlichte er Artikel und Dokumente zur Geschichte der russischen Befreiungsbewegung des 19. Jahrhunderts.
Von 1968 bis 1981 arbeitete Arsenij Roginskij in Leningrad in der Saltykow-Schtschedrin-Bibliothek sowie als Lehrer an Abendschulen. In dieser Zeit verlagerte sich sein wissenschaftliches Interesse zunehmend auf die Geschichte Russlands und der UdSSR im 20. Jahrhundert.
Bereits während seines Studiums in Tartu knüpfte Arsenij Rogniskij Kontakte zu späteren Moskauer Dissidenten und Menschenrechtsaktivisten. Es war gerade dieser Austausch, der seiner Arbeit den Antrieb gab, erinnerte er sich später: „Es war das Gefühl der Notwendigkeit, das historische Gedächtnis wiederherzustellen und eine unabhängige Geschichtswissenschaft zu begründen.“
Gemeinsam begannen Roginskij und seine Mitstreiter, dieses Vorhaben in die Tat umzusetzen: Es entstand die erste historische Samisdat-Sammlung unter dem Titel „Pamjat“ (deutsch: Erinnerung). Als verantwortlicher Redakteur gab Arsenij Roginskij diese Sammlung zwischen 1975 und 1981 heraus.
Im Vorwort der ersten Ausgabe hieß es: „Die Herausgeber halten es für ihre Pflicht, alle historischen Fakten und Namen, die heute dem Untergang geweiht sind, vor dem Vergessen zu bewahren – vor allem die Namen der Toten, der Verfolgten und der Verleumdeten, die Schicksale von Familien, die zerstört oder willkürlich zerrüttet wurden, sowie auch die Namen derjenigen, die hinrichteten, denunzierten und verleumdeten. (…) Das Wichtigste für uns ist es, historische Fakten dem Vergessen zu entreißen und sie wieder in Umlauf zu bringen.“
Am 4. Februar 1977 wurde die Wohnung von Arsenij Roginskij erstmals vom KGB durchsucht. Nach einer zweiten Durchsuchung am 6. März 1979 wurde Roginskij auf Verlangen des KGB als Lehrer entlassen und verlor seine Lehrbefugnis. Ab Juni 1981 durfte er seinen Arbeitsort, die Saltykow-Schtschedrin-Bibliothek, nicht mehr betreten, da er „Dokumente in einer ausländischen, antisowjetischen Ausgabe veröffentlicht” habe.
Nur wenige Wochen später, am 12. August 1981, wurde Arsenij Roginskij unter dem Vorwurf der „Dokumentenfälschung“ verhaftet. Der Vorwurf bezog sich auf sogenannte Referenzen, also Empfehlungsschreiben von akademischen Institutionen, ohne die Forscher in der Sowjetzeit keinen Zugang zu Archivmaterial erhalten konnten. Roginskij wurde beschuldigt, Archiven Referenzen mit gefälschten Unterschriften vorgelegt zu haben.
Während der Ermittlungen weigerte er sich, seine Schuld einzugestehen. Gleichzeitig erklärte Roginskij, dass er die Praxis, den Zugang zu historischen Dokumenten zu beschränken, für unrechtmäßig halte. Diese Position bekräftigte er auch in seinem Schlusswort am Ende des Prozesses.
Am 4. Dezember 1981 verurteilte ein Bezirksgericht in Leningrad Roginskij zu vier Jahren Haft, die er vollständig verbüßte. Doch kurz nach seiner Entlassung aus dem Lager im August 1985 begann sich die politische Lage im Land zu verändern. Roginskij konnte seine wissenschaftliche Arbeit wieder aufnehmen und war maßgeblich an der Veröffentlichung der Aufsatzsammlungen „Memoiren der Tolstoi-Bauern. 1910er–1930er Jahre“ (1989) und „Zwenja“ (1990, 1992) beteiligt. 1992 wurde Arsenij Roginskij vollständig rehabilitiert.
Anfang der 1990er Jahre wurde Roginskij in mehrere mit historischer Aufarbeitung befasste Gremien berufen: So war er in den Jahren 1990–1993 als Experte des Komitees des Obersten Rates der Russischen Föderation für Menschenrechte aktiv und wirkte von 1991 bis 1993 als Sachverständiger des Obersten Rates für die Überführung der Archive der KPdSU und des KGB in staatliche Aufbewahrung mit. Auch Fragen der Rehabilitierung von Opfern politischer Repressionen wurden hier erörtert. Zudem war Roginskij im Jahr 1992 Experte des Verfassungsgerichts der Russischen Föderation im „Fall KPdSU“.
Arsenij Roginskij gehörte 1988-1989 zu den Gründern der Gesellschaft „Memorial“ und leitete deren Forschungsprogramme. 1990 wurde auf seine Initiative das Wissenschaftliche Informations- und Bildungszentrum „Memorial“ ins Leben gerufen, zu dessen Vorsitzenden Roginskij 1996 gewählt wurde. Zudem war er Mitglied des Vorstands von „Memorial Russland“ und des Vorstands der „Internationalen Memorial-Gesellschaft“.
Die Lage des Historikers in der Sowjetunion
Schlusswort von Arseni Roginski 1981 vor Gericht
Ich halte es in meinem Schlusswort für nötig, einige Dinge aufzugreifen, die zwar schon bei der Gerichtsverhandlung angesprochen wurden, meiner Hinsicht nach jedoch nicht in ausreichendem Maße, nur von Fall zu Fall. Es wäre ohne eine klare Vorstellung über diese Dinge kaum möglich, eine einigermaßen objektive und umfassende Bewertung des „Strafverfahrens“ gegen mich vorzunehmen.
Formale Fragen – etwa dazu, ob die mir zu Last gelegten Handlungen unter irgendeinen Paragraphen des Strafgesetzbuches der RSFSR fallen – werde ich hier nicht erörtern. Meine Position entspricht hier voll und ganz derjenigen meiner Verteidigung.
Ebenso halte ich es für überflüssig die Motive zu erläutern, aus denen heraus ich während des Ermittlungsverfahrens und vor Gericht keine Aussagen machte. Eine Stellungnahme dazu würde mich unweigerlich zwingen, meine Überlegungen zu den Gründen meiner Verhaftung zu äußern, und dazu, warum ich nach Paragraf 196 und nicht nach einem anderen Paragrafen des Strafgesetzbuches angeklagt wurde, wie auch zu vielen anderen Aspekten im Zusammenhang mit dem Mechanismus, durch den es zu diesem Prozess gekommen ist.
Ich werde auch nichts auf das Plädoyer des Staatsanwaltes erwidern. Die Logik seiner Schlussfolgerungen und das System der Beweisführung erinnern mich an die Logik der Anklagen jener Jahre, in denen er als Jurist geprägt wurde. Also jener Jahre, als in der sowjetischen Jurisprudenz die Vorstellungen des ehemaligen obersten Staatsanwalts der UdSSR Wyschinski vorherrschten. Das alles würde uns weit von jenen Fragen fortführen, die viel wichtiger und für viele womöglich weniger offensichtlich sind.
Es sind die Fragen, die der zu verhandelnden Sache zugrunde liegen und im Kern die Beziehungen zwischen Forscher und Archiv betreffen, nämlich die Frage, wie ein Forscher ins Archiv gelangt und wie dort seine Arbeitsbedingungen sind.
Zunächst eine Vorbemerkung. Das Archiv (ich meine hier natürlich nur Literatur- und Geschichtsarchive) ist eine natürliche Fortsetzung der Bibliothek. Und Archivunterlagen, unveröffentlichte Quellen unterscheiden sich nicht grundsätzlich von veröffentlichten. Erstere können auch als zufälligerweise nicht veröffentlicht oder noch nicht veröffentlicht betrachtet werden. Ich halte diese Erläuterung hier für notwendig, weil mir bei Menschen, die der Geschichtswissenschaft fernstehen, nicht selten Personen begegneten, die aufrichtig davon überzeugt waren, dass in Archiven allenfalls Dokumente aufbewahrt werden, die entweder supergeheim sind, oder aber jemanden oder etwas kompromittieren könnten. Und dass deshalb nur ausgewählte Personen in ein Archiv gelangen, die eines „besonderen Vertrauens“ würdig sind, und dass dies auch richtig sei.
Diese Vorstellung von Archiven ist natürlich vollkommen falsch. Ganz wie der Versuch, den es gab, Dokumente in wichtigere und weniger wichtige zu unterteilen, oder in wertvollere und weniger wertvolle. Jedes Dokument ist wichtig, jedes Dokument ist wertvoll – als Zeugnis unserer Vergangenheit.
Jeder, der ernsthaft zur Geschichte Russlands forscht, begegnet der Notwendigkeit, sich an Archive zu wenden. Auch wer nicht hochprofessionell ist, oder nur ein Amateur, kann für eigene Nachforschungen unveröffentlichte Dokumente benötigen, zum Beispiel als Hilfsmittel beim Verfassen von Memoiren. Angenommen, ein Bewohner der Stadt möchte etwas über die Geschichte seines Hauses erfahren. Er nimmt Druckwerke zur Hand, möchte dann aber auch Genaueres im Archiv erfahren. Doch wie aber soll er dort hineingelangen? Wie also können sie – der Fachmann wie der Amateur – Zugang zu diesen Dokumenten erlangen?
Die Vorgaben hierzu sind mehr oder weniger in allen Archiven gleich. Ich verweise hier auf die in den Unterlagen zu diesem „[Straf]Verfahren“ enthaltenen „Vorschriften für Nutzer der Abteilung Handschriften und seltene Bücher der Staatlichen Öffentlichen Bibliothek“. Neben einem Benutzerausweis der Bibliothek benötigt man für eine Arbeit in dieser Abteilung ein „Gesuch der Forschungseinrichtungen und -organisationen, denen der Forscher angehört oder in deren Auftrag er arbeitet, wobei das Thema der Arbeit zu nennen ist“. Das bedeutet: Wenn Sie nicht irgendeinem Forschungsinstitut oder einer Hochschule angehören, und wenn Ihnen zudem diese Einrichtung keinerlei „Auftrag“ erteilt hat (wobei der Begriff „Auftrag“ in Bezug auf eine wissenschaftliche Einrichtung merkwürdig anmutet), dann ist Ihnen der der Zugang zum Archiv versperrt.
In diese Kategorie derjenigen, die „keine Berechtigung haben“, fallen ganz offensichtlich die meisten Historiker und Philologen mit entsprechender humanistischer Hochschulausbildung. Wie sollen dann jene, die in Schulen, technischen Fachschulen, Reisebüros, Bezirksbibliotheken oder technischen Verlagen arbeiten, da noch etwas ausrichten können? Oder genauer gesagt: jene, die nach der Hochschule für ihre Forschungen ein Studium von Archivdokumenten benötigen?
Da gibt es nur zwei Auswege: Entweder lässt man diese Notwendigkeit sofort fallen (so werden wohl die meisten vorgehen müssen), oder man muss ein Gesuch auf Zugang zum Archiv erbetteln (das wäre hier wohl das passendste Wort), und zwar bei jenen Instanzen, die ein solches Gesuch ausstellen können.
Diese Instanzen weigern sich aber in der Regel. Die „wissenschaftlichen Einrichtungen“ tun das mit der Begründung, dass Ihr Thema nicht den bereits bestätigten Plänen entspricht; und warum auch sollte eine Einrichtung für einen Unbekannten oder kaum bekannten Menschen, der zu der Einrichtung in keinerlei Beziehung steht, etwas erbitten. Zu der Hochschule, die sie absolviert haben, haben Sie formal jetzt auch keine Verbindung mehr. Und selbst wenn man sich dort an sie erinnerte und ihre Lage verstünde, ist an einen Antrag von dort kaum zu denken.
Bleiben die Redaktionen. Aber in den akademischen Fachredaktionen wirken die gleichen Puffer wie in den „wissenschaftlichen Einrichtungen“. Und für die populären Medien dürfte Ihr Thema wohl eher uninteressant sein: Für die wäre es entweder nicht aktuell oder zu akademisch. Und nur ganz selten werden Sie mit den verantwortlichen Mitarbeitern dieser Redaktionen Glück haben und jemanden treffen wie zum Beispiel Wladimir Kriwzow, den verstorbenen Abteilungsleiter der [Zeitschrift] „Newa“ (die Erinnerung an ihn bedeutet mir sehr viel), also einen Menschen, der sich weitgefächert und uneigennützig für Geschichte interessierte – eben nicht mit Blick auf die Pläne seiner Zeitschrift. Jemanden, der Ihnen irgendwie, auf eigene Gefahr helfen möchte. Aber dazu muss man Glück haben. Gewöhnlich wird Ihnen gesagt, dass die Redaktion mit dem betreffenden (historischen oder literarisch-historischen) Material „auf lange Zeit im Voraus versorgt“ sei (es gibt für die Redaktion eine solche Formel). Und wenn sie diesen ganzen Kreis durchschritten und dabei eine Menge wenig erfreulicher Erfahrungen gemacht haben, stehen Sie erneut vor der Wahl: Entweder den Gedanken an Archive fallen lassen und mit veröffentlichten Quellen zurechtkommen oder sein ursprüngliches Thema aufgeben und ein neues in Angriff nehmen, das den Plänen der „wissenschaftlichen Einrichtungen“ eher entspricht. Oder aber man beschreitet Umwege, um die Aufgabe zu erfüllen, die man sich gestellt hat.
So kann man etwa versuchen, einen Antrag zu irgendeinem Thema bekommen, das für eine Redaktion interessant ist und dieses dann tatsächlich bearbeiten – in der Hoffnung, parallel dazu im Archiv wenigstens einen Teil der Materialien zu Ihrem eigentlichen Thema einsehen zu können. Ich kenne viele Menschen, die zu Blok arbeiten, sich aber für Gumiljow interessieren, oder die zu Tschernyschewski arbeiten, sich dabei aber für Katkow interessieren. Dieser Ansatz verlangsamt natürlich stark ihre Forschungen, aber es ist nicht ausgeschlossen, dass Sie die dann früher oder später abschließen können. Wenn aber auch diese Umwege nicht geholfen haben, wenn es Ihnen nicht gelang, Beziehungen zu „wissenschaftlichen Einrichtungen“, Zeitschriften oder Verlagen aufzubauen? Dann stecken Sie in einer Sackgasse.
Ich habe jetzt von meinesgleichen gesprochen, also von denen, die eine humanistische Bildung erhalten haben und in ihrer Studienzeit vielleicht sogar ein, zwei kleinere Artikel veröffentlichen konnten. Denen gelingt es manchmal dennoch, ihren Wunsch nach einem Archivbesuch zu begründen. Aber wie ist das für jemanden, der keine Fachausbildung hat oder – schlimmer noch – überhaupt kein Diplom? Der sich aber auch mit russischer Geschichte befasst und diese mitunter nicht weniger gut kennt als die Fachleute. Er benötigt Archivmaterialien nicht zu dem Zweck, eine Doktorarbeit oder einen Artikel für eine Zeitschrift zu schreiben, sondern „einfach so“, um für sich etwas klären. Für so jemanden sind die Chancen, in ein Archiv zu gelangen, gleich null.
Aber einmal angenommen, Sie haben ein solches Gesuch bekommen und Ihnen wurde die Arbeit im Archiv erlaubt. Bedeutet dies, dass es Ihnen gelingt, alle benötigten Dokumente einzusehen? Leider nein. In den von mir zitierten Vorschriften heißt es: „Handschriften werden nicht herausgegeben, falls sie nicht zu dem Thema passen, zu dem der Forscher arbeitet“. Dieser Punkt wird wie folgt umgesetzt: Jede von Ihnen eingebrachte Anfrage wird von jemandem aus der Archivleitung bearbeitet, der dann auch entscheidet – sei es aufgrund Ihnen unbekannter Instruktionen oder nach eigenem Gutdünken –, ob das angeforderte Dokument Ihnen vorgelegt wird oder nicht.
In meiner Archivpraxis gab es Hunderte Fälle, dass mir die Einsicht in Dokumente verweigert wurde.
Ein Beispiel. In den ersten Jahren nach der Universität hatte ich vor, eine Dissertation zu schreiben (und habe sie sogar zu einem Teil geschrieben), und zwar über Nikolaj Karamsin als Theoretiker des russischen Konservatismus. Für diese Arbeit brauchte ich nicht nur Karamsins Papiere, sondern auch eine Reihe anderer Materialien: Dokumente zur Innenpolitik Alexanders I., Traktate der Freimaurer, Manuskripte von Karamsin, Ermittlungsakten zu den Dekabristen und Briefwechsel von Zeitgenossen. Konnte ich das alles aufgrund eines Gesuchs einsehen, in dem als Thema „Die politischen und gesellschaftlichen Anschauungen von Nikolaj Karamsin“ stehen? Natürlich nicht. Vieles (zum Beispiel Karamsins Manuskripte) wurde mir reibungslos ausgehändigt, aber bei vielen anderen Dokumenten bewegte sich gar nichts. Die Standardantworten „Passt nicht zum Thema“ oder „In dem Dokument gibt es keine Angaben zu der Person, die Sie interessiert“ usw. konnten mich nicht überzeugen – wie sie auch keinen anderen klardenkenden Fachmann überzeugen würden. Ob es sie [diese Verbindung] gibt, konnte allein ich entscheiden, und zwar erst nach der Einsichtnahme in ein Dokument. Schließlich können einen sogar die scheinbar nebensächlichsten Angaben auf einen Gedanken bringen, der dann für die Arbeit von zentraler Bedeutung wird. Ich habe gestritten, versucht zu belegen, dass ich Recht habe, doch für gewöhnlich erfolglos. Formal gab es ja keine Verbindung zwischen diesen Unterlagen und Karamsin.
Aus dieser Situation konnte man nur auf zwei Wegen versuchen herauszukommen: Entweder erhält man ein Gesuch zu jedem einzelnen Thema (jeweils zum Freimaurertum, zu den Dekabristen, zur Innenpolitik) oder zu einem einzigen Thema, das so weit formuliert ist, dass darunter der Großteil der von mir benötigten Materialen fällt. Doch welche Einrichtung würde sich entschließen, mir einen Antrag zu gleich mehreren Themen zu geben – ich wäre ja schon für ein Thema dankbar! Und mit einem zu breit gefassten Thema (etwa „Karamsin und seine Zeit“) kann es sehr gut sein, dass man mich einfach nicht ins Archiv lässt. Mit solchen Themen kommen höchstens Professoren durch. Also bin ich erneut in einer Sackgasse!
Gerechterweise muss man einräumen, dass meine Lage zum Thema Karamsin relativ günstig war. Ein Großteil dessen, was ich angefragt hatte, wurde mir ausgehändigt. Sehr viel schlechter wäre es mir ergangen, wenn ich mich auf eine spätere Ära spezialisiert hätte, zu der es sehr viel weniger veröffentlichte Quellen gibt und somit sehr viel mehr Bedarf an Archivarbeit.
Dann würde es mir ständig passieren, dass nicht nur bestimmte Dokumente nicht vorgelegt werden, sondern dass ganze Bestände nicht zugänglich sind, ganze Materialsammlungen. Ich möchte ein weiteres Beispiel aus meiner eigenen Praxis anführen; es findet sich übrigens mittelbar auch in den Verfahrensunterlagen wieder.
Für das Blok-Jahr 1980 wollte ich einige kürzere Artikel schreiben. Einer sollte zur Rezeption des bekannten Vortrags von Alexander Blok bei der Religionsphilosophischen Gesellschaft sein, zur Debatte über diesen Vortrag und zu den Personen, die bei den Sitzungen zugegen waren.
Die veröffentlichten Materialien hatte ich aufgearbeitet, es blieben also noch die Manuskripte. Doch nun stellte sich heraus, dass nicht nur ein beträchtlicher Teil der Dokumente, sondern auch die Verzeichnisse der Bestände zu so prominenten Mitgliedern der Gesellschaft wie Dmitri Mereschkowski und Peter Struve mir nicht ausgehändigt können. Sie stünden „unter Verschluss“. Ich hatte also nicht einmal das Recht zu wissen, welche Materialien in diesen Bestände enthalten sind.
Daher musste ich die zur Hälfte getane Arbeit fallen lassen: Im Protokoll der Vernehmung einer der Mitarbeiterinnen des Verlages, bei dem ich meinen Artikel zu Blok vorlegen wollte, ist deren Aussage festgehalten, dass „das Manuskript aus unbekannten Gründen nicht bei der Redaktion eingereicht wurde“. Die Gründe sind, wie Sie sehen, einfach. Es ist gut, dass ich noch Auszüge aus den Verzeichnissen jener Zeit habe, genauer gesagt aus einer Zeit, als der Zugang zu den Materialien einfacher war: Immerhin war es mir gelungen, das eine oder andere aufzuschreiben oder zu bekommen. Ich habe den Artikel zwar nicht fertiggeschrieben, konnte aber doch für mich etwas herausfinden.
Was wäre gewesen, wenn ich mich entschieden hätte, zu einem anderen Thema jener vorrevolutionären Ära zu arbeiten, das nicht mit prominenten Namen verbunden wäre? Beispielsweise zur Bewegung liberaler Gutsbesitzer oder etwa zu Provokateuren im Milieu der Revolutionäre, oder aber zur Person des letzten Zaren. Da gibt es ja etliche Themen. Die Situation, in der ich dann gewesen wäre, wäre dann wohl mit jener schwierigen, vollkommen grotesken Situation vergleichbar, in die ausländische Historiker, Spezialisten für das Russland der Jahrhundertwende, in unseren Archiven häufig geraten (das konnte ich selbst miterleben). Mit „glühendem Bangen“ müsste ich abwarten, ob man mir heute die gestern angefragten Manuskripte vorlegt oder nicht. Und ich würde mich über jedes ausgehändigte Dokument freuen wir über ein unerwartet großzügiges Geschenk. Und sich für die Geschichte der Sowjetzeit zu interessieren – ganz gleich, ob für die Neue Ökonomische Politik (NÖP), die Kollektivierung der Landwirtschaft, den Kriegskommunismus oder das Verhältnis von Kirche und Staat – würde bedeuten, dass meine Versuche, Zugang zu den betreffenden Beständen zu erhalten, von vorn hinein zum Scheitern verurteilt wären.
Ich wiederhole noch einmal: Ich spreche hier von mir und meinesgleichen, von gewöhnlichen Historikern, die selbständig arbeiten, also nicht in Verbindung mit Plänen oder Aufträgen irgendwelcher „wissenschaftlicher Einrichtungen“ stehen. Literaturwissenschaftler und Kunsthistoriker haben es etwas leichter. Wenn auch nicht viel.
In diesem Gerichtsverfahren hat es wohl kaum einen Sinn zu erörtern, wozu die Schaffung einer künstlichen und oft unüberwindbaren Barriere zwischen Forscher und Dokument vonnöten war, worauf die Geheimhaltung (anders kann man es nicht nennen) von Dokumenten zur Geschichte Russlands zurückzuführen ist. Eines scheint mir jedoch offensichtlich zu sein: Es ist eine Folge des Systems der „Gesuche“, des Systems der „speziellen Aufbewahrung“, der „Sonderverwahrung“, der „eingeschränkten Nutzung“, des Systems willkürlicher Entscheidungen der Archivverwalter darüber, was einem Forscher auszuhändigen ist und was nicht. Die Folge von all dem ist sowohl der Rückgang von Arbeiten, die auf unveröffentlichten Dokumenten beruhen, wie auch eine Reduzierung des Feldes der erforschten Probleme. Außerdem werden Menschen von der Wissenschaft abgeschreckt, die sie unabhängig von den Plänen betreiben könnten, die von irgendwelchen Instanzen erlassen werden. Und letztendlich schafft dieses ganze System der Maßnahmen zur Einschränkung des Zugangs zu den Urquellen, zu den wahrhaften historischen Informationen einen Nährboden für eine unwahrhaftige und sogar bewusst entstellte Interpretation der russischen Geschichte. Dieses System braucht Veränderungen.
Ich bin natürlich nicht der Ansicht, dass jedermann einfach so in ein Archiv gelassen werden sollte, oder dass Manuskripte jemandem ausgehändigt werden sollten, der im Umgang damit nicht geübt ist. Dieses Problem ist jedoch leicht zu beheben. Die Gesuche könnten durch Interviews ersetzt werden, in denen leicht die Kompetenz des potenziellen Archivnutzers geklärt werden könnte.
Auch ist es nicht schwer, jemandem den Umgang mit Manuskripten beizubringen. Dazu könnten bei den Archiven spezielle Kurse angeboten werden. Das wäre übrigens auch für 60 Prozent der professionellen Forscher von Nutzen, denen ich in Archiven begegnet bin.
Eines sollte aber unbedingt abgeschafft werden, nämlich die Beschränkungen jedweder Art bei der Herausgabe von Materialien (außer natürlich in besonderen Fällen, die ich jetzt nicht aufzuzählen brauche).
Und in Bezug auf die zu verhandelnde Strafsache stelle ich fest, dass allein die genannten Veränderungen für Bedingungen sorgen können, durch die angesichts der erniedrigenden Erbettelung von Gesuchen für einen Zugang zu Archiven keine Tricks angewandt werden müssen oder versucht wird, mit gefälschten Gesuchen einen solchen Zugang zu erhalten. Damit würde auch die Notwendigkeit von Anschuldigungen wie diejenigen entfallen, die die jetzt gegen mich erhobenen wurden.
Mir scheint, dass dieses Gerichtsverfahren eben aus letzterem Grund die Aufmerksamkeit der Hauptverwaltung Archivwesen, des Kulturministeriums und der Akademie der Wissenschaften der UdSSR auf sich ziehen sollte, denen die meisten Archive und Handschriftenabteilungen der Bibliotheken unterstehen – damit sie die Notwendigkeit erkennen, dass einige Bestimmungen der Vorschriften zur Nutzung der Handschriftenabteilungen revidiert werden. Mit dieser Bitte wende ich mich auch an das Gericht, damit es entsprechend vorstellig wird.
Ein weiterer Punkt: Ich bin mir darüber im Klaren, dass meine Verhaftung, das Gerichtsverfahren und der Freiheitsentzug äußerst ernste Folgen für mein Schicksal als Historiker haben werden.
Es wird wohl in Bezug auf künftige Publikationen große Schwierigkeiten geben. Anzeichen dafür habe ich bereits jetzt entdeckt, als ich die Unterlagen zum Verfahren durchsah, und zwar in einem Schreiben des stellvertretenden Direktors des Instituts für russische Literatur der Akademie der Wissenschaften der UdSSR (Puschkinhaus), Andrej Iesuitow, an die Staatsanwaltschaft. Das Schreiben enthält unter anderem eine Liste von Artikeln, die ich für das in Vorbereitung befindliche „Handbuch der russischen Schriftsteller des 18. Jahrhunderts“ beim Institut eingereicht hatte. Es endet mit dem Satz: „Wenn nötig, können die Artikel von A. Roginski aus dem Handbuch entfernt werden“. Welche Notwendigkeit Iesuitow meint, ist nicht sonderlich klar. Allerdings ist die Bereitschaft offensichtlich, „Maßnahmen zu ergreifen“. Und er dürfte wohl nicht der einzige Leiter einer „wissenschaftlichen Einrichtung“ sein, der so auf meine Verhaftung reagierte.
Aber die Schwierigkeiten mit Publikationen, von denen ich übrigens ohnehin nicht wenige habe, sind im Vergleich mit etwas anderem nicht der Rede wert: nämlich mit einem möglichen Verbot, künftig in Bibliotheken und Archiven zu arbeiten. Diese Zwangsmaßnahme ist im Strafgesetzbuch nicht vorgesehen, aber ich befürchte, dass gerade darin der „Nachschlag“ besteht, der mir über das Urteil in diesem Prozess hinaus auf Initiative der Leitung dieser „wissenschaftlichen Einrichtungen“ verpasst wird. Es könnte scheinen, dass meine Befürchtungen übertrieben sind. Doch ich erinnere mich sehr wohl an das Jahr 1979, als ich an einer Schule der Arbeiterjugend entlassen wurde und an keiner anderen Schule eingestellt wurde, obwohl mir das Recht zu unterrichten nicht entzogen worden war. Wer könnte garantieren, dass jetzt, nachdem ich aus der Leserschaft der Öffentlichen Bibliothek ausgeschlossen wurde, und nach allem, was folgte und folgen wird, so etwas nicht auch mit anderen Bibliotheken geschieht? Es ist natürlich nicht möglich, jemanden von der Beschäftigung mit Geschichte abzuhalten (selbst wenn man ihn von seinen Schülern wegzerrt), doch kann ich mir kaum etwas Schwereres und Schmerzhafteres vorstellen, als dieses mögliche Verbot.
Es gibt aber auch eine andere Seite meiner künftigen Beziehungen zu Archiven und Handschriftenabteilungen der Bibliotheken. Die Bereitschaft und Eile, mit der die Archive der Staatsanwaltschaft Dokumente zur Verfügung stellten (Bescheinigungen über meine Arbeit, Nutzungsverzeichnisse der Manuskripte, Listen aller Materialien, die ich in den Archiven studiert habe), ist frappierend. Man vergleiche diesen operativen Eifer nur damit, wie lange die Archive für die Herstellung von Mikrofilmkopien brauchen, die Forscher bestellen.
Eine sehr angesehene Einrichtung – die Geographische Gesellschaft – befasst sich mit der Sammlung von Materialien über mich und übersendet der Staatsanwaltschaft das Ergebnis dieser Untersuchung. Auch die ehrwürdige Universität Saratow zeigt Initiative und schickt auf Anfrage der Geographischen Gesellschaft Schriftproben des ehemaligen Dekans der historischen Fakultät, Grigori Gerassimenko. Und das sorgt bei niemandem auch nur für einen Hauch von Verwunderung.
Wir könnten noch lange über diese unwissenschaftliche Betätigung „wissenschaftlicher Einrichtungen“ sprechen. Ich möchte nur sagen: Wäre es nicht natürlich gewesen, wenn der Direktor der Öffentlichen Bibliothek zur Klärung seiner Zweifel mich zu sich gerufen hätte? Schließlich hätte ich, da ich schon 20 Jahre ein Nutzer der Bibliothek bin, wohl ein Anrecht darauf. Oder der wissenschaftliche Sekretär der Geographischen Gesellschaft. Hätte der sich, nachdem er meinen Namen im Verzeichnis der Akademie der Wissenschaften der UdSSR fand, nicht an mich wenden können, und nicht an die Staatsanwaltschaft? Ich verstehe natürlich, dass die Öffentliche Bibliothek nicht nur aus Fejgin besteht, dem Leiter der Sonderabteilung, und die Geographische Gesellschaft nicht nur aus dem wissenschaftlichen Sekretär Sentschura und das Puschkinhaus nicht nur aus dem stellvertretenden Direktor Iesuitow. Mir ist klar, dass dort auch andere, sehr gute und anständige Leute arbeiten. Es wäre trotzdem schwer und unangenehm für mich, diese Einrichtungen zu besuchen.
[…]
Und dann ein Letztes: In der Anordnung der Öffentlichen Bibliothek wurde als eines der Motive für den Entzug meiner Nutzerrechte genannt, dass einige Briefe aus dem Archiv des Plechanow-Hauses ohne das Wissen der Handschriftenabteilung in einer „ausländischen Zeitschrift“ veröffentlicht worden seien. Ich kann mich an keinen Fall erinnern – und es hat wohl auch keinen gegeben –, dass eine solche Maßnahme gegen jemanden verhängt worden wäre, der etwas ohne Genehmigung in einer sowjetischen Zeitschrift veröffentlicht hatte. Aber so ist halt die Logik der Direktion der Öffentlichen Bibliothek.
Der gleichen Logik bin ich auch bei den Ermittlungen begegnet. Auch wenn man denken könnte, dass für eine Anklage nach Paragraf 196 des Strafgesetzbuches der RSFSR sowohl sowjetische wie auch ausländische Publikationen gleichermaßen unerheblich (oder etwa gleichermaßen interessant) sein sollten, so war es doch offensichtlich, dass für die Ermittlung gerade die ausländischen Publikationen von besonderer Bedeutung waren. Und jetzt bin ich dieser Logik vor Gericht erneut begegnet, als der Zeuge Sentschura direkt darauf hinwies, dass der Wert eines Dokuments davon abhänge, wo es veröffentlicht wurde.
Es genügt darauf zu verweisen, dass in der beim Abschluss des Verfahrens am 10. 11. 1981 gegen mich erhobenen Anklage das Ziel meiner Archivarbeit folgendermaßen bezeichnet wurde, nämlich als – ich zitiere – „Veröffentlichung von Archivdokumenten in ausländischen Publikationen“. Und erst nach meinem Einspruch wurden die Worte „und sowjetischen“ in die Formel eingefügt, was auch in die Anklageschrift Eingang fand. Gleichzeitig blieb die alte Formulierung (nur „ausländische Publikationen“) in dem Beschluss erhalten, dass aus meinem Verfahren Teile der Materialien (des Sammelbandes „Pamjat“ [Gedenken], der in New York erschien und durch die „Verwaltung für die Wahrung von Staatsgeheimnissen in der Presse“ der Ermittlungsabteilung übergeben wurde, sowie Hefte mit Exzerpten und einige Bücher), an den KGB weiterzuleiten sind, nämlich – ich zitiere – „zur Bearbeitung und Ergreifung entsprechender Maßnahmen“. Für den Versuch, meine Beteiligung daran zu begründen, wurde bekanntermaßen ein spezielles Gutachten erstellt; und dieses Sujet war bei den Vernehmungen nahezu die Hauptsache.
Ich werde hier nicht und übrigens auch nirgendwo anders die Frage erörtern, ob ich etwas mit der Veröffentlichung historischer Dokumente im Ausland zu tun hatte oder nicht. Ich werde nicht deshalb darüber schweigen, weil ich etwas zu verbergen suche. Es ist einfach so, dass ich inländische Publikation nicht denjenigen im Ausland entgegensetze. Ein Dokument, das exakt wiedergegeben und unvoreingenommen kommentiert wird, bleibt ganz unabhängig davon, wo oder von wem es veröffentlicht wurde, ein Dokument, weil es nur eine russische Kultur gibt, weil es Geschichts- und Literaturarchive gibt, die ein Nachlass dieser Kultur sind. Und nur ein freies Studium dieser Archive und eine freie Veröffentlichung werden uns helfen, die Wahrheit über unsere Vergangenheit zu erfahren.
Das ist meine Haltung zu den wichtigsten Fragen, die hier vor Gericht behandelt wurden.
Schlussendlich möchte ich mein zutiefst empfundenes Unbehagen denjenigen gegenüber bekunden, die in diesem „Strafverfahren“ als Zeugen auftraten, gegenüber den verehrten Wissenschaftlern und Kollegen Wladimir Pugatschow, Jakow Lurje, Boris Jegorow, Butschina, Matwejewa, Samuil Lurje.
Mich schmerzt auch all das, was im Zusammenhang mit diesem Verfahren eine Person durchmachen musste, die ich persönlich nur wenig kenne, aber sehr schätze, nämlich die ehemalige Leiterin der Handschriftenabteilung der Öffentlichen Bibliothek, Irina Kurbatowa, der ich, das bitte ich ihr zu übermitteln, mein tiefstes Bedauern aussprechen möchte.
Dann meine Dankbarkeit gegenüber meinen Freunden und Angehörigen. Diese Tage waren für mich Feiertage, weil ich nicht eine schaulustige Menge erlebte, die ein Theaterstück besucht, sondern einen mir wirklich nahestehenden Kreis von Menschen.
Ich bitte, mir meine womöglich nicht ins Letzte verständliche Rede zu verzeihen, aber die Lebensbedingungen, unter denen ich mich in letzter Zeit befand (neun Personen auf acht Quadratmetern) sind konzentriertem Denken nicht förderlich.
Macht euch bitte keine Sorgen um mich. Bald können wir einander Briefe schreiben. Und überhaupt: Die Zeit vergeht schnell…
Das Schlusswort von Arseni Roginski vor Gericht wird hier dem Text folgend wiedergegeben, der in der „Chronik der laufenden Ereignisse“ (Nr. 63) erschien, mit Ergänzungen aus einer vollständigeren Fassung, die im „Archiv des Samisdat“ veröffentlicht wurde (Materialien des Samisdat, Bd. 1, 1982, Nr. 4524).
Quelle: Istoritscheskij sbornik „Pamjat“. Issledowanija i materialy. Nowoje literaturnoje obosrenije: Moskau 2017. S. 364–375.
Der sogenannte archival turn, der Ende der 1960er Jahre in den westlichen Geistes- und Sozialwissenschaften einsetzte – noch bevor die Archive der kommunistischen Regime zugänglich wurden –, stellte das Archiv als einen neutralen Speicher objektiven Wissens grundlegend in Frage. Er machte sichtbar, dass Archive, insbesondere staatliche Archive, zur Konstruktion historischer Narrative beitragen und nicht selten als Instrumente politischer Macht fungieren, indem sie eine für den Staat funktionale Deutung der Vergangenheit ermöglichen.
Gleichzeitig etablierte sich ein erweitertes Verständnis historischer Quellen. Als Quelle kann seither alles gelten, was Menschen sagen oder schreiben, herstellen oder nutzen, womit sie interagieren. Dieses erweiterte Quellenverständnis bildet die Grundlage neuer Archive, die unter den Bedingungen der Liquidierung von Memorial International sowie im Kontext des großangelegten russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine entstanden sind – auch der Archive zur Dokumentation von Kriegsverbrechen.
An der Konferenz nehmen führende Wissenschaftler:innen und Archivar: innen aus Dänemark, Deutschland, Italien, Montenegro, den Niederlanden, Polen, den USA, der Ukraine, Frankreich, Tschechien und der Schweiz teil.
KONFERENZPROGRAMM
27 März
10.00 – 10.30 Eröffnung der Konferenz
Panel І
Das Archiv zwischen Geschichte und Erinnerung
Moderation: Irina Scherbakowa (Zukunft MEMORIAL e.V., Deutschland)
10.30 – 10.50 Nikita Sokolov (Deutschland)
Offene Gesellschaft und ihre Archive
10.50 – 11.10 Piotr Łaskowski (Universität Warschau, Polen)
„Nur eine erlöste Menschheit erhält die Fülle ihrer Vergangenheit. Die Herausgabe von Dokumenten aus dem Ringelbaum-Archiv – dem Untergrundarchiv des Warschauer Ghettos“
11.10 – 11.30 Nanci Adler (Institut für Kriegs-, Holocaust- und Genozidstudien NIOD/Universität Amsterdam, Niederlande)
Memorial and its Archival Monument: Tools against Denial and Revisionism
11.30 – 11.50 Andriy Kohut (Sektorielles Staatsarchiv des Sicherheitsdienstes der Ukraine, Ukraine)
Asche und Erinnerung: Archive der Repressionen im Krieg
11.50 – 12.30 Diskussion
12.30 – 14.00 Mittagessen
Panel ІІ
Das Archiv als totalitäre und koloniale Praxis und ihr Erbe
Moderation: Luba Jurgenson (Kulturen und Gesellschaften Ost-, Balkan- und Mitteleuropas Eur’ORBEM Sorbonne Université / Nationales Zentrum für wissenschaftliche Forschung CNRS, Frankreich)
14.00 – 14.20 Petr Nikitenko (Montenegro)
Archive unter Stalin und für Stalin
14.20 – 14.40 Svetlana Gorshenina (Nationales Zentrum für wissenschaftliche Forschung CNRS, Frankreich)
Das Koloniale in den Archiven Usbekistans
14.40 – 15.00 Immo Rebitschek (Universität Göttingen, Deutschland) Sowjetische Archivpolitik und die Bedeutung der Archive des NKWD/MGB (im Kontext der Untersuchung sowjetischer Prozesse gegen Kriegsverbrecher)
15.00 – 15.20 Emilia Kustova (Universität Straßburg, Frankreich)
Mädchenalbum von den Ufern des Laptew-Meeres (Präsentation eines Archivdokuments)
15.20 – 15.50 Diskussion
15.50 – 16.20 Kaffeepause
Panel ІІІ
Ukraine: Wege zur nationalen Geschichte
Moderation: Simone Bellezza (Universität Ostpiemont, Italien)
16.20 – 16.40 Thomas Chopard (Schule für fortgeschrittene Studien in den Sozialwissenschaften, Frankreich)
„Can the Ukrainian Subaltern Speak? Along the Grain of the Archives of the Soviet Repressive Organs during the Holodomor”
16.40 – 17.00 Daria Mattingly (Universität Chichester, Großbritannien)
Zwischen den Akten: Indirekte Archive und die soziale Welt des Holodomor
17.00 – 17.20 Hanna Perekhoda (Institut für politische Studien (IEP) Universität Lausanne, Schweiz)
Eine Dissertation im Krieg schreiben: materielle Einschränkungen und epistemologische Verschiebungen
17.20 – 17.40 Vadim Altskan (United States Holocaust Memorial Museum, USA)
Der Holocaust in Transnistrien aus der Sicht eines jüdischen Jungen (Präsentation eines Archivdokuments)
17.40 – 18.20 Diskussion
28 März
Panel ІV
Das Archiv als Form des Widerstands
Moderation: Jean-François Fayet (Universität Freiburg, Schweiz, Zentrum für russische, kaukasische und mitteleuropäische Studien CERCEC EHESS Frankreich)
10.00 – 10.20 Sophie Coeuré (Université Paris Cité, Frankreich)
„Die Gegenarchive des Widerstands innerhalb und außerhalb der UdSSR. Eine Untersuchung von Zeitlichkeiten, Orten, Lesarten und Schweigen”
10.20 – 10.40 Manuela Putz (Forschungsstelle Osteuropa an der Universität Bremen, Deutschland)
Der Aufbau der internationalen Archivplattform "Community Space: History of Dissent and Samizdat/Samvydav in the Soviet Union" und Fragen der Dissensforschung in Zeiten des Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine
10.40 – 11.00 Ivan Tolstoi (Radio Liberty, Tschechien) Aufbau eines neuen Auslandsarchivs
11.00 – 11.20 Larisa Ehrmann (Israel)
„Damit du nicht allein bist”: Briefe aus Norillag (Präsentation eines Archivdokuments)
11.20 – 12.00 Diskussion
12.00 – 12.30 Kaffeepause
Section V
Runder Tisch: Wie entstehen im digitalen Zeitalter neue Arten von Quellen und neue Formen von Archiven und wie funktionieren sie?
Moderation: Ksenia Luchenko (Faculty of Liberal Arts and Sciences FLAS, Montenegro)
12.30 – 14.20 Round table
Teilnehmer:
Konferenzveranstalter
Zukunft Memorial, Memorial Italia, Memoriał Polska,
Memorial Česká republika, Memorial Suisse
Mit der Informationsunterstützung der International Memorial Association
